Neu in Hessen: Entnahmefenster

Mit der Änderung der HFischV vom 14.04.2023 wurden auch die Schonmaße geändert. Genauer gesagt: es wurden Entnahmefenster eingeführt. Neben einem Mindestmaß existiert nun also bei einigen Fischen auch ein Obermaß. Beispiel: Hechte dürfen nur entnommen werden, wenn sie länger als 50cm, aber nicht länger als 90 cm sind. 

HFischV

Alle aktuellen Schonmaße und Entnahmefenster findest Du in der HFischV